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Adler zum Amtsgericht. Mytheresa zur Börse.

Jür­gen Mül­ler

Mon­tag, 11. Janu­ar. Adler ist das ers­te pro­mi­nen­te Opfer des zwei­ten Shut­downs. Der Filia­list muss für sei­ne 171 Stores Insol­venz anmel­den. Nun hät­te man sich auch vor der Coro­na-Kri­se schwer getan, das Adler-For­mat als Zukunfts­mo­dell für Tex­til­ein­zel­han­del zu bezeich­nen. Aber das Unter­neh­men hat­te sei­ne Kun­den und die Geschäfts­füh­rung einen Plan. Die­ser ist durch das Virus zunich­te gemacht wor­den. 3500 Arbeits­plät­ze ste­hen jetzt zur Dis­po­si­ti­on.

Die Nach­richt flan­kiert eine Stu­die von PWC zur Lage der deut­schen Mode­bran­che (Down­load hier). Die­se droht abge­hängt zu wer­den, und das auch ohne Coro­na. Zwi­schen 2016 und 2023 soll die glo­ba­le Beklei­dungs­in­dus­trie um durch­schnitt­lich 3,7 Pro­zent pro Jahr wach­sen, so die PWC-Exper­ten, Deutsch­land ent­wi­ckelt sich mit 2,4 Pro­zent deut­lich weni­ger dyna­misch und ver­liert Markt­an­tei­le. Die Anzahl der Betrie­be in der Beklei­dungs­bran­che sei zwi­schen 2010 und 2019 bereits um 31 Pro­zent zurück­ge­gan­gen. „Covid-19 hat die ohne­hin ange­spann­te Situa­ti­on der Mode­bran­che deut­lich ver­schärft. Eine Erho­lung ist nur lang­sam zu erwar­ten. Die Pan­de­mie wirkt aber auch als Beschleu­ni­ger für die drin­gend not­wen­di­ge Trans­for­ma­ti­on der Bran­che und als Kata­ly­sa­tor für neue Geschäfts­mo­del­le“, lässt sich PWC-Part­ner Patrick Ziech­mann zitie­ren. Was man halt so sagt, wenn man ins Trans­for­ma­ti­ons­ge­schäft kom­men möch­te. Was nicht heißt, dass mehr Omnich­an­nel und zusätz­li­che digi­ta­le Ser­vices, schär­fe­rer Kun­den­fo­kus und kla­re­re Mar­ken­po­si­tio­nie­rung, stär­ke­re Indi­vi­dua­li­sie­rung und Per­so­na­li­sie­rung und nicht zuletzt kon­se­quen­te­re Nach­hal­tig­keits­stra­te­gien in vie­len Fäl­len nicht tat­säch­lich Not täten.

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Diens­tag, 12. Janu­ar. Mythe­re­sa läuft sich für den anste­hen­den Bör­sen­gang warm und war­tet jetzt auf die Geneh­mi­gung des Bör­sen­pro­spekts durch die SEC. Der IPO könn­te am Ende rund 320 Mil­lio­nen Dol­lar erlö­sen, womit die Münch­ner auf eine Bör­sen­be­wer­tung von bis zu 1,6 Mil­li­ar­den Dol­lar kämen. Mit so etwas haben die Grün­der Susan­ne und Chris­toph Bot­schen wahr­schein­lich in ihren kühns­ten Träu­men nicht gerech­net, als sie vor 14 Jah­ren online gegan­gen sind. Und anders als vie­le inter­na­tio­na­le Mit­be­wer­ber wirft Mythe­re­sa sogar sehr soli­de Erträ­ge ab. Das Timing nach dem Coro­na-Jahr 2020 ist im Übri­gen per­fekt; das Virus wirkt für die Online-Anbie­ter wie ein Back­trieb­mit­tel beim Kuchen­ba­cken. Im Okto­ber ging bereits Fashio­net­te public. Der IPO der Second Hand-Platt­form Posh­mark die­se Woche war ein vol­ler Erfolg. Auch Thre­dUp steht an. In Deutsch­land wer­den Spread­shirt, Mis­ter Spex und Abou­tY­ou als Bör­sen­kan­di­da­ten gehan­delt. Das fri­sche Geld wird in vie­len Fäl­len nicht nur das Wachs­tum der Online­händ­ler beflü­geln, die ver­än­der­ten Eigen­tums­ver­hält­nis­se wer­den auch nicht ohne Fol­gen für die Orga­ni­sa­tio­nen und Fir­men­kul­tu­ren blei­ben. Die Digi­ta­li­sie­rung des Mode­ver­triebs tritt in eine neue Pha­se.

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Mitt­woch, 13. Janu­ar. Die baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung ver­fügt eine FFP2-Mas­ken­pflicht für Nah­ver­kehr und Läden. Dass die ande­ren Bun­des­län­der nach­zie­hen, ist eine Fra­ge der Zeit. Das ist eine schlech­te Nach­richt für die deut­schen Mode­her­stel­ler, die sich mit der Umstel­lung auf Mas­ken­pro­duk­ti­on über die Kri­se geret­tet haben und in Aus­nah­me­fäl­len sogar von Coro­na pro­fi­tiert haben. So hat etwa Van Laack im ver­gan­ge­nen Jahr mehr als 100 Mil­lio­nen Mas­ken und 12 Mil­lio­nen Kit­tel ver­kauft und sei­nen Umsatz damit nach eige­nen Anga­ben mehr als ver­dop­pelt.

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Don­ners­tag, 14. Janu­ar. Wäh­rend Fri­seur­sa­lons im Shut­down schlie­ßen müs­sen, dür­fen Hun­de­fri­seu­re öff­nen. So eine aktu­el­le Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Ems­det­ten. Die Rich­ter set­zen sich mit dem Urteil frei­lich zwi­schen alle Stüh­le. Da kön­nen sich die Fri­seu­re auf­re­gen, denen das Haa­re­schnei­den staat­lich unter­sagt bleibt. Da sind die Kun­den, denen die Haa­re immer mehr zu Ber­ge ste­hen. Und da sind die Hun­de­fans, bei denen die Urteils­be­grün­dung für einen Auf­schrei sor­gen wird: Das Fri­sie­ren oder Kral­len­schnei­den ihrer Lieb­lin­ge sei mit einer Hand­werks­leis­tung etwa in einer Fahr­rad- oder Kfz-Werk­statt ver­gleich­bar, und die dür­fen ja auch auf­ma­chen.